Das wichtigste Gericht in Deutschland hat ein Urteil zur Sterbe-Hilfe gesprochen. Es geht um Menschen, die nicht mehr weiterleben wollen. Die Frage war: Dürfen Ärztinnen und Ärzte oder Organisationen den Menschen dabei helfen, zu sterben?
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat gesagt: Jeder Mensch darf selbst über seinen Tod entscheiden. Und jeder Mensch darf sterben, wann er will. Das gilt auch, wenn ein Mensch nicht schwer krank ist. Die Richterinnen und Richter sagen auch: Wenn jemand dafür Hilfe von einem Arzt oder von einer Organisation haben will, darf er das. Die Ärztinnen und Ärzte und die Organisationen dürfen dafür nicht bestraft werden.
Grund für das Verfahren war ein Gesetz. Ärzte, Vereine und kranke Menschen haben dagegen geklagt. In dem Gesetz steht: Niemand darf wiederholt Menschen beim Sterben helfen. Aber im Gesetz war nicht so klar, wie oft genau „wiederholt“ ist. Deshalb haben viele Ärztinnen und Ärzte gesagt: Wir machen gar keine Sterbe-Hilfe. Denn sonst müssen wir vielleicht ins Gefängnis oder eine Geld-Strafe zahlen. Das gleiche Problem hatten auch Vereine, die Menschen gegen Bezahlung beim Sterben helfen.
Viele Politikerinnen und Politiker von den Parteien CDU, CSU und SPD kritisieren das Urteil. Sie meinen: Es könnte normal werden, dass Menschen Sterbe-Hilfe nutzen. Auch die katholische und die evangelische Kirche finden das Urteil nicht gut.
Andere meinen aber: Das Urteil ist gut. Zum Beispiel Politikerinnen und Politiker von den Parteien FDP und Grüne und auch Patienten. Sie sagen: Jetzt dürfen Menschen dann sterben, wann sie wollen. Und das gibt ihnen Würde. Die Regierung will sich jetzt neue Regeln überlegen.
Was bedeutet ...
Sterbe-Hilfe
Ein Mensch will nicht mehr Leben will, kann er Sterbe-Hilfe bekommen. Zum Beispiel von Ärztinnen und Ärzten. Sie können dem Menschen bestimmte Medikamente geben. Die Menschen können die Medikamente nehmen und sterben dann. Sterbe-Hilfe kann auch bedeuten: Jemand tötet einen Menschen, der nicht mehr leben will. Das ist in Deutschland aber verboten.
Bundes-Verfassungs-Gericht
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.
Verein
Ein Verein ist ein Zusammen-Schluss von Menschen. Diese Menschen haben ein gemeinsames Ziel. Sie wollen zum Beispiel zusammen Sport oder Musik machen. Dafür haben sie einen Sport-Verein oder einen Musik-Verein gegründet. Es gibt auch Natur-Schutz-Vereine und Selbst-Hilfe-Vereine. In Deutschland gibt es eine Liste mit allen Vereinen.