Es gibt ein wichtiges Urteil für Produzentinnen und Produzenten von Musik. Es geht um das Sampling. Sampling bedeutet: Man nimmt einen kurzen Teil von einem Lied und benutzt es in einem neuen Lied.
Die Frage war: Muss man um Erlaubnis fragen, wenn man ein Teil von einem anderen Lied nimmt? Der Europäische Gerichts-Hof hat entschieden: Ja, man braucht eine Erlaubnis. Aber nicht immer. Nur wenn man das alte Lied erkennt. Wenn der Produzent die Musik sehr stark verändert, braucht er keine Erlaubnis.
Das Urteil ist wichtig für viele Produzentinnen und Produzenten. Denn viele machen Sampling. Es ist ganz normal zum Beispiel bei Hip-Hop.
Der Bundes-Gerichts-Hof muss jetzt über einen Fall entscheiden. Es gibt Streit zwischen der Musik-Gruppe Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham. Der hat ein Teil von einem Lied von Kraftwerk genommen und in einem neuen Lied benutzt. Das will Kraftwerk aber nicht.
Was bedeutet ...
Europäischer Gerichts-Hof
Der Europäische Gerichts-Hof ist das Gericht für die EU. Wenn es Streit um neue Gesetze in der EU gibt, dann müssen die Richter und Richterinnen diesen Streit klären. Alles was sie entscheiden, gilt für alle Menschen in der EU. Der Gerichts-Hof sitzt in dem Land Luxemburg. Abgekürzt heißt er EuGH. Es gibt ihn seit dem Jahr 1953.
Produzent
In der Wirtschaft ist ein Produzent jemand, der eine Ware herstellt. In der Musik bestimmt der Produzent im Ton-Studio, wie die Aufnahmen klingen sollen. Beim Film, im Radio und im Fernsehen lassen Produzenten neue Sendungen oder Filme machen und beaufsichtigen die Herstellung.