Jedes Jahr werden in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken getötet. Ein Grund: Sie legen keine Eier. Deshalb können Betriebe nicht viel Geld mit ihnen verdienen. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Das Töten soll bald enden.
Das Bundes-Verwaltungs-Gericht hat gesagt: Die männlichen Küken dürfen erst einmal weiter getötet werden. Das gilt aber nur noch so lange, bis es ein neues Verfahren gibt. Das Gericht hat auch gesagt: Der Tierschutz ist wichtiger als das wirtschaftliche Interesse. Es gibt aber keine Möglichkeit, das Küken-Töten sofort zu verbieten.
Zuerst müssen die Betriebe auf einen neuen Test umstellen. Dafür bekommen die Betriebe Zeit. Mit dem Test kann man in Hühner-Eier hineinsehen. Man kann sehen, ob es männliche oder weibliche Küken werden. Die Eier mit den männlichen Küken werden nicht ausgebrütet. Aus diesen Eiern wird Tierfutter gemacht.
Was bedeutet ...
Bundes-Verwaltungs-Gericht
Das Bundes-Verwaltungs-Gericht ist das oberste Verwaltungs-Gericht in Deutschland. Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Leipzig. Es entscheidet bei Streitigkeiten, die das Verwaltungs-Recht betreffen.
Tierschutz
Der Tierschutz zielt darauf ab, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Leiden oder Schmerzen zu ermöglichen. In Deutschland ist der Tierschutz im Jahr 2002 als Staats-Ziel in das Grund-Gesetz aufgenommen worden.