Die Kinder von dem Firmen-Gründer Anton Schlecker müssen ins Gefängnis. Das hat der Bundes-Gerichtshof bestätigt. Zusammen mit ihrem Vater haben die beiden Kinder unerlaubt Geld aus der Firma genommen.
Die Kinder sind erwachsen. Sie heißen Meike und Lars Schlecker. Beide müssen jetzt für 2 Jahre und 7 Monate ins Gefängnis. Die Firma Schlecker hatte früher viele Drogerie-Läden in ganz Deutschland.
Das Gericht sagt: Der Vater und seine Kinder haben die Firma absichtlich pleite gehen lassen. Im Jahr 2011 hatte die Firma schon große Probleme. Trotzdem haben sich die Kinder zusammen fast 7 Millionen Euro von der Firma überwiesen. Erst danach hat die Familie bekannt gegeben, dass Schlecker kein Geld mehr hat.
Wegen der Pleite haben mehrere tausend Menschen ihre Arbeit verloren. Es waren vor allem Verkäuferinnen aus den Schlecker-Läden.
Der Vater Anton Schlecker ist auch schon verurteilt worden. Er muss aber nicht ins Gefängnis. Er hat eine Bewährungs-Strafe und eine Geld-Strafe bekommen.
Was bedeutet ...
Bundes-Gerichtshof
Der Bundes-Gerichtshof gehört zu den höchsten Gerichten in Deutschland. Er ist in der Stadt Karlsruhe. Am Bundes-Gerichtshof arbeiten insgesamt 128 Richterinnen und Richter. Am Bundes-Gerichtshof gibt es Straf-Verfahren: Darin geht es um Verbrechen. Und es gibt Zivil-Verfahren: Darin geht es um Streit-Fälle zwischen Bürgern.
pleite
Wenn man pleite ist, hat man kein Geld mehr. Auch große Firmen können pleite gehen. Dann wird überlegt, woher die Firma noch Geld bekommen kann. Wenn niemand mehr der Firma Geld leihen will, wird sie geschlossen.
Bewährungs-Strafe
Eine Bewährungs-Strafe ist eine mildere Form von einer Haft-Strafe. Der Verurteilte muss vorerst nicht ins Gefängnis. Sondern er muss sich für eine bestimmte Zeit bewähren. Das heißt, er muss zeigen, dass er keine Straf-Taten mehr begeht. Wenn er es doch tut, kommt er ins Gefängnis.