Das höchste Gericht in Deutschland hat eine wichtige Entscheidung über Inklusion getroffen. Die Richterinnen und Richter haben gesagt: Bei der Europa-Wahl dürfen mehr Menschen mit Behinderung abstimmen.
Bisher war es so: Wenn jemand mit einer Behinderung ständig einen gesetzlichen Betreuer braucht, darf er nicht wählen. Das betrifft vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Krankheiten. Bei ihnen kümmern sich oft Betreuer um die Organisation von ihren Sachen oder um ihr Geld. Bei der Bundestags-Wahl im Jahr 2013 durften zum Beispiel mehr als 80.000 Menschen wegen diesen Regeln nicht mitmachen.
Das höchste Gericht in Deutschland ist das Bundes-Verfassungs-Gericht. Das Gericht hat im Januar gesagt: Die Regeln sind gegen das Grundgesetz. Wir brauchen neue Regeln. Der Bundestag hat solche neuen Regeln beschlossen. Sie sollten aber erst ab Juli gelten.
Behinderten-Verbände und einige Parteien haben gesagt: Die Regeln müssen schon früher gelten. Sonst können viele behinderte Menschen nicht bei der Europa-Wahl mitmachen. Einige Parteien haben deshalb einen Antrag bei dem Gericht gestellt. Jetzt hat das Gericht gesagt: Behinderte Menschen mit einem gesetzlichen Betreuer dürfen auch schon bei der Europa-Wahl mitmachen.
Was bedeutet ...
Inklusion
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit und Menschen ohne Behinderung zusammen leben. Menschen mit Behinderung besuchen die selben Schulen wie Menschen ohne Behinderung. Sie arbeiten und wohnen auch gemeinsam. Menschen mit Behinderung gehören zur Gesellschaft dazu.
Bundes-Verfassungs-Gericht
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.