Menschen mit bestimmten Behinderungen dürfen nicht automatisch von Wahlen ausgeschlossen werden. Das hat das Bundes-Verfassungs-Gericht entschieden. Behinderten-Verbände freuen sich über das Urteil.
Bislang war es so: Wenn jemand mit einer Behinderung ständig einen gesetzlichen Betreuer braucht, darf er nicht wählen. Das betrifft vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Krankheiten. Bei ihnen kümmern sich oft Betreuer um die Organisation von ihren Sachen oder um ihr Geld.
Die Richter vom Bundes-Verfassungs-Gericht sagen: Die jetzige Regelung ist zu allgemein. Manche Menschen verstehen die Wahlen nicht. Dann ist es in Ordnung, wenn sie nicht wählen. Das muss aber anders geprüft werden als bisher. Dafür brauchen wir neue Regeln.
Behinderten-Verbände haben lange für dieses Urteil gekämpft. Sie sind zufrieden. Der Behinderten-Beauftragte von der Bundes-Regierung sagt: Das Urteil muss schnell gelten – am besten noch vor der Europa-Wahl im Mai. Bei der Bundestags-Wahl im Jahr 2013 durften zum Beispiel mehr als 80.000 Menschen wegen der alten Regelung nicht wählen.
Was bedeutet ...
Behinderung
Wenn ein Mensch eine Behinderung hat, ist etwas an ihm anders als bei den meisten anderen Menschen. Durch eine Behinderung wird manches im Leben schwieriger. Es gibt ganz unterschiedliche Behinderungen. Sie können alle Körper-Teile betreffen. Oder das Denken oder Fühlen.
Bundes-Verfassungs-Gericht
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Bundestags-Wahl
Bei einer Bundestags-Wahl wählen die Menschen das deutsche Parlament. Es heißt Bundestag. Im Bundestag sitzen Männer und Frauen. Sie machen die Gesetze für Deutschland. Bei der Wahl entscheiden die Bürger, welche Politiker im Bundestag sitzen sollen. Mit der 1. Stimme wählen sie einen bestimmten Abgeordneten. Mit der 2. Stimme wählen sie eine Partei. Alle Stimmen werden gezählt.
Europa-Wahl
Die Europa-Wahl findet in den Mitglieds-Staaten von der Europäischen unio statt. Bei der Wahl werden die Abgeordneten für das Europa-Parlament gewählt. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. Die erste Europa-Wahl hat es im Jahr 1979 gegeben.