Der Bundestag hat einen ganz besonderen Tag gefeiert. Die Einführung von dem Frauen-Wahl-Recht. Das heißt: Frauen dürfen wählen und können gewählt werden. Das ist jetzt seit 100 Jahren möglich.
Am 19. Januar 1919 durften Frauen sich zum 1. Mal an einer Wahl beteiligen. Das war die Wahl zur National-Versammlung – also dem Parlament. Das war damals etwas Besonderes. Denn Frauen hatten nicht die gleichen Rechte wie Männer. Heute ist es selbst-verständlich, dass Frauen wählen und gewählt werden.
Die Regierungs-Chefin von Deutschland heißt Angela Merkel. Sie hat gesagt: Nur eine Gesellschaft, die Gleich-Berechtigung lebt, kann auch gerecht sein.
Rita Süssmuth ist eine frühere Bundestags-Präsidentin und Frauen-Ministerin. Sie hat gefordert: Es muss nun dafür gesorgt werden, dass es noch mehr Frauen in der Politik gibt. Im Bundestag sind ungefähr 1 Drittel Frauen und 2 Drittel Männer.
Was bedeutet ...
Bundestag
Im Bundestag arbeiten Abgeordnete. Es sind Frauen und Männer. Sie sind in einer Partei. Die Abgeordneten treffen für alle anderen Menschen in Deutschland Entscheidungen. Sie bestimmen die Gesetze in Deutschland. Die Abgeordneten werden alle 4 Jahre gewählt. Das ist die Bundestags-Wahl.
Bundestags-Präsident
Der Bundestags-Präsident leitet die Sitzungen im Bundestag. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe in der Demokratie. Bundestags-Präsident ist das zweit-höchste Amt im deutschen Staat: Höher steht nur der Bundes-Präsident.