Für inter-sexuelle Menschen gibt es bald ein neues Gesetz in Deutschland. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, ihr Geschlecht offiziell einzutragen.
Bislang können sich Menschen nur zwischen "männlich" und "weiblich" entscheiden - oder sie machen gar keine Angabe. Die Angabe von dem Geschlecht steht im Geburten-Register. Das ist eine Akte mit wichtigen Daten wie Name und Geburtsdatum. Inter-Sexuelle haben Merkmale von beiden Geschlechtern, also von Mann und Frau. Bislang mussten sie aber die Worte "ohne Angabe" wählen. Das klang für viele so, als hätten sie kein Geschlecht.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat gesagt: Das geht nicht. Auch inter-sexuelle Menschen dürfen ihr Geschlecht eintragen. Darum will die Bundes-Regierung das Gesetz ändern. Inter-sexuelle Menschen können dann im Geburten-Register das Wort "divers" für ihr Geschlecht wählen. Vorher hat es Diskussionen gegeben. Die Regierung wollte ein Wort finden, das inter-sexuelle Menschen nicht diskriminiert. Am Ende haben sich die Politiker auf "divers" geeinigt.
Was bedeutet ...
Inter-sexuell
Manche Menschen haben nicht nur ein Geschlecht, wenn sie geboren werden. Ihr Körper hat Merkmale von beiden Geschlechtern, also von Frau und von Mann. Dazu sagt man auch inter-sexuell. Es galt lange als Krankheit oder Störung, inter-sexuell zu sein. Viele inter-sexuelle Menschen sagen aber: Unser Geschlecht ist etwas ganz Natürliches. Es ist einfach ein drittes Geschlecht - neben Mann und Frau.
Bundes-Verfassungs-Gericht
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.