Schüler müssen aufpassen, wenn sie Fotos ins Internet stellen. Denn wenn sie das Foto nicht selbst gemacht haben, müssen sie erst den Fotografen fragen.
Es gab ein Gerichts-Verfahren. Ein Fotograf hat gegen eine Schule geklagt. Denn auf der Internet-Seite von der Schule war eins von seinen Fotos. Er hatte der Schule aber keine Erlaubnis dafür gegeben.
Eine Schülerin hatte das Foto auf einer anderen Internet-Seite gefunden. Dann hat sie es für eine Schul-Aufgabe benutzt. Und die Schule hat die Aufgabe auf ihre Internet-Seite gestellt.
Die Richter am Europäischen Gerichts-Hof haben entschieden: Der Fotograf soll Schaden-Ersatz bekommen. Das heißt: Die Schule muss dem Fotografen wahrscheinlich einige hundert Euro zahlen.
Die Richter finden: Auch Schüler müssen sich an das Urheber-Recht halten. Urheber nennt man jemanden, der ein Bild oder einen Text gemacht hat. Der Urheber darf darüber bestimmen, was mit seinem Werk passiert.
Was bedeutet ...
Internet
Das Internet ist ein großes Netz aus Computern. Computer auf der ganzen Welt sind miteinander verbunden. Wenn ein Computer an das Internet angeschlossen ist, kann man darauf Informationen aus aller Welt sehen - zum Beispiel diese Nachrichten in einfacher Sprache.
Europäischer Gerichts-Hof
Der Europäische Gerichts-Hof ist das Gericht für die Europäische unio. Wenn es Streit um neue Gesetze in der Europäischen unio gibt, dann müssen die Richter diesen Streit klären. Alles was hier entschieden wurde, gilt für alle Menschen in der EU. Es gibt kein anderes Gericht, das diese Entscheidung ändern kann. Der Gerichts-Hof sitzt in dem Land Luxemburg in der gleichnamigen Haupt-Stadt. Er ist im Jahr 1953 gegründet worden.