In Deutschland dürfen nicht alle Menschen wählen. Manche Menschen mit Behinderung haben kein Wahl-Recht. Das heißt: Sie dürfen nicht mit entscheiden bei der Bundestags-Wahl und bei der Europa-Wahl. Das soll sich ändern.
In Deutschland gibt es mehr als 80.000 Menschen ohne Wahl-Recht. Sie können nur mit Hilfe zurechtkommen. Zum Beispiel, weil sie eine geistige Behinderung haben. Diese Menschen haben oft jemanden, der ihnen hilft. So einen Menschen nennt man Betreuer.
Die Politiker von der Regierung haben jetzt entschieden: Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Auch dann, wenn sie einen Betreuer haben. Der Politiker Burkard Lischka ist von der Partei SPD. Er sagt: Wählen ist ein Grund-Recht. Das heißt: Alle Menschen haben dieses Recht. Der Bundestag soll dafür jetzt ein Gesetz machen. Die Abgeordneten entscheiden dann im Herbst darüber.
Die Regierung will, dass die Menschen mit Betreuer bei der nächsten Europa-Wahl wählen dürfen. Die Wahl ist im Mai 2019. Dann wählen die Menschen die Abgeordneten für das Europa-Parlament.
Was bedeutet ...
Bundestags-Wahl
Bei einer Bundestags-Wahl wählen die Menschen das deutsche Parlament. Es heißt Bundestag. Im Bundestag sitzen Männer und Frauen. Sie machen die Gesetze für Deutschland. Bei der Wahl entscheiden die Bürger, welche Politiker im Bundestag sitzen sollen. Mit der 1. Stimme wählen sie einen bestimmten Abgeordneten. Mit der 2. Stimme wählen sie eine Partei. Alle Stimmen werden gezählt.
Europa-Parlament
Im Europa-Parlament sitzen Abgeordnete aus allen Ländern der Europäischen unio. Sie entscheiden mit über die Politik in Europa. Das Europa-Parlament tagt manchmal in Brüssel und manchmal in Straßburg.
Behinderung
Wenn ein Mensch eine Behinderung hat, ist etwas an ihm anders als bei den meisten anderen Menschen. Durch eine Behinderung wird manches im Leben schwieriger. Es gibt ganz unterschiedliche Behinderungen. Sie können alle Körper-Teile betreffen. Oder das Denken oder Fühlen.