Ein Gericht hat entschieden: Wenn jemand stirbt, dann darf die Familie seine Facebook-Nachrichten lesen. Das gilt auch für andere Chat-Nachrichten, zum Beispiel bei WhatsApp, und für E-Mails.
Die Richter am Bundes-Gerichtshof sagen: Wenn man stirbt, dann wird das Facebook-Konto vererbt. Die Erben können dann alles lesen, auch private Nachrichten.
Die privaten Nachrichten sind so ähnlich wie Briefe, sagen die Richter. Und Briefe werden auch vererbt.
In dem Gerichts-Verfahren ging es um ein Mädchen, das mit 15 Jahren gestorben ist. Die Eltern wissen nicht, ob das Mädchen sich umgebracht hat, oder ob es ein Unfall war. Deshalb wollten sie unbedingt ihre Facebook-Chats lesen. Das dürfen sie nun. Vielleicht können die Eltern jetzt herausfinden, warum ihre Tochter gestorben ist.
Die Firma Facebook wollte den Eltern die Nachrichten nicht geben. Sie hat gesagt: Private Nachrichten dürfen wir nicht weitergeben. Das haben wir unseren Kunden versprochen. Aber die Richter haben entschieden: Für Erben gilt diese Regel nicht.
Was bedeutet ...
Facebook
Facebook ist ein sehr bekanntes Internet-Angebot. Auf Facebook kann jeder seine eigene Internet-Seite anlegen. Und man kann sich die Seiten von seinen Freunden anschauen und sich Nachrichten schicken. Facebook ist ein englisches Wort. Wörtlich übersetzt heißt das "Gesichter-Buch".
Bundes-Gerichtshof
Der Bundes-Gerichtshof gehört zu den höchsten Gerichten in Deutschland. Er ist in der Stadt Karlsruhe. Am Bundes-Gerichtshof arbeiten insgesamt 128 Richterinnen und Richter. Am Bundes-Gerichtshof gibt es Straf-Verfahren: darin geht es um Verbrechen. Und es gibt Zivil-Verfahren: Darin geht es um Streit-Fälle zwischen Bürgern.
Erbe
Wenn jemand stirbt, dann kann er einen oder mehrere Erben haben. Meistens sind das Verwandte. Die Erben bekommen alles, was der Mensch hatte. Zum Beispiel sein Haus, seine Sachen und sein Geld. Alle diese Dinge zusammen nennt man auch "das Erbe". Wenn man noch lebt, kann man bestimmen, wem man etwas vererben möchte. Man muss es aufschreiben. Das nennt man: Ein Testament machen.