Ein Gericht hat einen Flüchtling für den Mord an einer Frau verurteilt. Er muss lebens-lang in Haft. Seit dem Mord gibt es viele Diskussionen über die Flüchtlings-Politik in Deutschland.
Der Mann hatte eine Studentin in der Stadt Freiburg vergewaltigt. Dann hat er sie in einem Fluss ertrinken lassen. Er hat der Polizei gesagt: Ich bin erst 17 Jahre alt. Das hätte bedeutet: Er wird nach dem Straf-Recht für Jugendliche verurteilt. Die Strafen sind nicht so hoch wie für Erwachsene.
Aber Experten sagen: Er war mindestens 22 Jahre alt. Das Gericht meint: Der Mann ist sehr gewalt-tätig. Er hat kein Mitgefühl für das Opfer. Und er bereut die Tat nicht. Deswegen kann er nach dem Gefängnis noch in Sicherungs-Verwahrung kommen. Das heißt: Er wird vielleicht nie mehr freigelassen, weil er so gefährlich ist. Das ist die höchste Strafe, die ein Gericht in Deutschland verhängen kann.
Der Fall hat in Deutschland für viel Aufsehen gesorgt. Der Täter ist im Jahr 2015 ohne Ausweis-Papiere in das Land gekommen. Außerdem hat er über sein Alter gelogen. Deswegen gab es viel Kritik an der Flüchtlings-Politik von der Bundes-Regierung. Manche haben gesagt: Viele männliche Flüchtlinge sind kriminell. Sie sollen schneller abgeschoben werden. Andere haben gefordert: Das Alter von jungen Flüchtlingen soll besser untersucht werden.
Was bedeutet ...
Flüchtling
Ein Flüchtling ist jemand, der sein Heimat-Land verlässt, zum Beispiel weil er dort verfolgt wird oder weil dort Krieg ist.
Mord
Mord bedeutet: jemanden absichtlich umbringen. Ein Mörder überlegt sich, dass er einen Menschen töten will. Dann tut er es. Wenn ein Mörder verurteilt wird, muss er für lange Zeit ins Gefängnis.
Vergewaltigung
Bei einer Vergewaltigung zwingt ein Mensch einen anderen Menschen zum Sex. Das ist für den Menschen, der vergewaltigt wird, sehr schlimm. Er leidet körperlich und seelisch unter der Tat. Meistens werden Frauen von Männern vergewaltigt, also zum Sex gezwungen. Vergewaltigung ist verboten. Wer vergewaltigt wurde, kann den Täter bei der Polizei anzeigen. Wenn ein Täter in Deutschland verurteilt wird, muss er mindestens zwei Jahre ins Gefängnis. Auch bei Beratungs-Stellen gibt es Hilfe. Man kann zum Beispiel beim Verein "Der Weiße Ring" anrufen: Die Telefonnummer ist 116 006. Und es gibt das Hilfe-Telefon "Gewalt gegen Frauen". Die Telefonnummer ist 0 8000 116 016.