Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, damit Stromfirmen die Kosten zahlen müssen, wenn Atomkraftwerke abgeschaltet werden.
Der Strom, der bei uns aus der Steckdose kommt, kann auf verschiedene Arten gewonnen werden - zum Beispiel aus Sonne, Wind und Wasserkraft, durch die Verbrennung von Kohle oder auch aus radioaktiv strahlendem Material in einem Atomkraftwerk.
Radioaktivität kann krank machen
Große Mengen an Radioaktivität sind gefährlich und können Menschen krank machen. Deshalb ist es schwierig, Orte zu finden, an denen man die Überreste aus einem Atomkraftwerk sicher lagern kann, wenn man sie nicht mehr braucht. Und nach Unfällen in Atomkraftwerken wie im ukrainischen Tschernobyl 1986 und im japanischen Fukushima 2011 sind viele Menschen durch die radioaktive Strahlung krank geworden.
In Deutschland laufen nach 2022 keine Atomkraftwerke mehr
Deshalb wurde in Deutschland beschlossen, dass die Atomkraftwerke höchstens noch bis zum Ende des Jahres 2022 laufen dürfen. Nachdem die Atomkraftwerke abgeschaltet worden sind, können sie nicht einfach sich selbst überlassen werden. Die Überreste, die radioaktiv strahlen, müssen abtransportiert und möglichst sicher gelagert werden. Oft passiert das unter der Erde, zum Beispiel dort, wo sich Salzschichten im Gestein befinden.
Abriss und Entsorgung sind sehr teuer
Diese Entsorgung und auch der Abriss der Atomkraftwerke kostet sehr, sehr viel Geld. Die großen Energie-Firmen, denen die Atomkraftwerke gehören, haben dafür schon 38 Milliarden Euro zurückgelegt. Ob das reichen wird, kann man aber noch nicht sagen.
Selbst wenn der Atomaussteig noch mehr kostet, sollen das die Energiefirmen bezahlen. Und auch, falls sie eine neue Firma für die Kernkraftwerke mit ihren hohen Stilllegungs-Kosten gründen, dürfen sie nicht einfach behaupten: Das ist eine andere Firma, mit diesen Kosten haben wir nichts zu tun.
Firmen sollen sich nicht aus der Verantwortung stehlen