Grundsätzlich gilt Gewaltenteilung
Beim Stichwort Gewaltenteilung haben wir erklärt, wieso es in einer Demokratie wichtig ist, dass die drei Bereiche der staatlichen Macht getrennt sind. Dies sind Legislative (die gesetzgebende Gewalt), Exekutive (die ausführende Gewalt) und Judikative (die rechtsprechende Gewalt). Sie sollen von einander getrennt sein, damit der Staat seine Macht nicht missbrauchen kann.
Nicht immer klare Trennung
Allerdings wird diese Gewaltenteilung nicht immer so strikt durchgehalten, wie man sich das in der Theorie vorstellt. Wenn es zu solchen Überschneidungen kommt, spricht man von "Gewaltenverschränkung". Dazu einige Beispiele: Der Bundestag (Legislative) wählt die Regierung (Exekutive), und viele Minister/innen (Exekutive) können Abgeordnete des Bundestages (Legislative) bleiben.