Wann bin ich endlich alt genug?
Was kann ich mir von meinem Taschengeld oder einem Geldgeschenk von Verwandten kaufen? Wie alt muss ich dafür sein? Diese Fragen haben mit der Geschäftsfähigkeit zu tun. Es wird dabei zwischen verschiedenen Altersstufen unterschieden. Kinder unter sieben Jahren sind noch nicht geschäftsfähig. Für Rechtsgeschäfte (das sind Vereinbarungen, die bestimmte rechtliche Folgen haben), für Einkäufe oder Verkäufe brauchen sie einen gesetzlichen Vertreter, der das für sie erledigt. Zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche „beschränkt geschäftsfähig“.
Wenn Geschäfte für Jugendliche nur Vorteile bringen...
Wenn Kinder und Jugendliche von bestimmten Rechtsgeschäften Vorteile haben (zum Beispiel, wenn sie etwas erben oder ihnen etwas geschenkt wird), sind solche Rechtsgeschäfte gültig, auch wenn die Eltern nicht zustimmen.
Keine Geschäftsfähigkeit mehr
Es gibt auch Fälle, in denen Erwachsenen die Geschäftsfähigkeit aberkannt werden kann. Das macht dann ein Gericht, etwa bei Alkoholsucht, Geisteskrankheit oder Drogenmissbrauch.