Direktmandat
[das] 直接任命。直接委任。
Wahlzettel mit Erststimme und Zweitstimme
Bei Bundestagswahlen haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Spalten auf dem Stimmzettel. Die Erststimme für den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin gibt man ab, wenn man sein Kreuz in der linken Spalte des Wahlzettels macht.
Erststimme für Direktkandidaten
Mit seiner Erststimme wählt man eine/n der Kandidat/innen, deren Namen auf der linken Spalte des Wahlzettels aufgeführt sind. Das sind die sogenannten Direktkandidat/innen. Sie bewerben sich im Wahlkreis der Wähler direkt um einen Sitz im Bundestag. Wer von den Direktkandidaten die Mehrzahl der gültigen Stimmen im Wahlkreis erhält, dem steht dieser Sitz im Deutschen Bundestag zu. Er oder sie hat von den Wählern ein Direktmandat erhalten.