Staats-Bürgerschaft
Eine Staats-Bürgerschaft ist die Zugehörigkeit zu einem Land. Man hat dann von diesem Land einen Ausweis. Außerdem hat man alle Rechte und Pflichten, die das Gesetz des Landes vorschreiben. Die meisten Menschen in Deutschland haben die deutsche Staats-Bürgerschaft. Es gibt aber auch Menschen in Deutschland mit einer anderen Staats-Bürgerschaft. Sie haben zum Beispiel einen Ausweis aus der Türkei oder Italien. Diese Menschen dürfen in Deutschland meist nicht wählen. Genauso gibt es auch Menschen mit einem deutschen Ausweis, die in einem anderen Land leben. Wer mit einer deutschen Staats-Bürgerschaft im Ausland lebt, darf aber in Deutschland wählen.
Staats-Schulden
Staats-Schulden sind die Schulden von einem Land. Länder brauchen Geld, zum Beispiel um Schulen und Straßen zu bauen. Die Länder bekommen Geld von den Bürgern. Wenn das nicht reicht, müssen sich die Länder Geld bei den Banken leihen. Dann machen sie Schulden.
Staats-Sekretär
Staats-Sekretäre und Staats-Sekretärinnen gehören zur Regierung. Sie sind hohe Beamte in den Ministerien. Für einen Minister arbeiten meistens mehrere Staats-Sekretäre oder Staats-Sekretärinnen.
Stab-Hoch-Sprung
Stab-Hoch-Sprung ist eine Sport-Art bei der Leicht-Athletik. Die Sportler lassen sich dabei von einem Stab über ein Hindernis auf eine Matte katapultieren. Die Besten springen dabei mehr als 5 Meter hoch.
Stadt-Staat Berlin
Berlin ist nicht nur die Haupt-Stadt von Deutschland, sondern auch ein Bundes-Land. Das nennt man Stadt-Staat. Es gibt zwei Regierungen in Berlin: Die Regierung von Deutschland und die Regierung von dem Stadt-Staat Berlin. Die Regierung von dem Stadt-Staat Berlin heißt Senat. Den Chef von der Regierung in Berlin nennt man Regierenden Bürgermeister. Das Parlament heißt Abgeordneten-Haus.