Der "Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper" - kein unwichtiges Papier. Autor: Markus Mähner
Der Weltraum: Unendliche Weiten! Zig-millionen Lichtjahre unberührte Gegend, auf die noch nie zuvor ein menschlicher Gedanke gefallen ist! Freier Raum, der niemandem gehört und je gehören wird, ein "gemeinsames Erbe der Menschheit".
Doch mit der endlosen Freiheit über den Wolken ist es leider nicht weit her. Auch wenn sich nahezu alle großen Staaten im sogenannten "Weltraumvertrag" vom 27. Januar 1967 darauf geeinigt haben, dass kein Land Hoheitsrechte auf Himmelskörper beanspruchen darf, so wird dennoch immer wieder gestritten: Denn unklar ist, ob das auch für das Nichts zwischen den Himmelskörpern gilt.
Wo nichts ist, kann auch keiner … oder doch?
Bestes Beispiel: All jene Punkte im Nichts, die sich genau 35.786 Kilometer über dem irdischen Äquator befinden und somit ideal sind für alle sogenannten geostationären Satelliten. Jene Satelliten, die ohne jegliche Bahnabweichung exakt in dieser Höhe mit einem Punkt auf der Erde mitwandern - als da sind Kommunikations-, Wetter- und Aufklärungssatelliten. Viele äquatoriale Länder bestehen nämlich darauf, eine Parkgebühr für diesen Platz im Nichts 35.786 Kilometer oberhalb ihrer Straßenverkehrsordnung zu erheben!
Parkuhren für Satelliten
Ja, selbst der Privatmann Gregory Nemitz schickte im Januar 2001 der NASA ein Parkticket über 20 Dollar, da sie mit ihrer Sonde NEAR Shoemaker auf seinem Asteroiden "433 Eros"gelandet sei. Denn dass Privatpersonen keine Hoheitsrechte auf Himmelskörper beanspruchen dürfen, davon steht nichts im Weltraumvertrag. Wie naiv waren die unterzeichnenden Staaten da!
Naiv und unwissend, denn hätten sie ihre Geschichtsbücher gründlich gelesen, so wäre ihnen aufgefallen, dass bereits im Jahr 1756 König Friedrich der Große von Preußen einer Familie Jürgens eine Schenkungsurkunde über den Mond überreicht hatte - weswegen der Deutsche Martin Jürgens heute noch auf sein extraterrestrisches Erbe Anspruch anmeldet!
Da kann er sich allerdings mit dem Amerikaner Dennis Hope streiten. Der wiederrum hat nämlich im Jahr 1980 Besitzrechte an allen Planeten unseres Sonnensystems - samt den dazugehörigen Monden! - beim Grundbuchamt San Francisco eintragen lassen. Rechtlich begründet er das mit dem Homestead Act von 1862. Dieses US-Gesetz, das ursprünglich der Besiedelung des "Wilden Westens" Vorschub leisten sollte, gestattet es Jedem ein noch herrenloses Land in Besitz zu nehmen, falls kein weiterer Interessent Einspruch erhebt. Und da weder die Vereinten Nationen, noch die Sowjet-, geschweige denn die US-Regierung dies taten - obwohl Hope sie über seine Aktion in Kenntnis gesetzt hat - gehört ihm nun laut Homestead Act das ganze Sonnensystem!
Alles Spinner! mag man da sagen. Doch Hope hat durch Grundstückverkäufe am Mond, dem Mars und der Venus bereits über 40 Millionen Dollar verdient - auch wenn der Homestead Act sich lediglich auf ein zu erwerbendes Gebiet von lediglich 40 Hektar bezieht und das Grundbuchamt von San Francisco natürlich weder für Mond, Venus und Mars, noch für die Jupitermonde zuständig ist.