Im September ist Bundestags-Wahl. Aber man kann jetzt schon abstimmen: Wer die Wahl-Benachrichtigung bekommen hat, kann mit der Brief-Wahl wählen.
Die Wahl-Benachrichtigung kommt mit der Post. Sie sieht aus wie eine Post-Karte.
Wer die Wahl-Benachrichtigung bekommt, kann sich entscheiden: Entweder man hebt die Karte gut auf und geht damit am 26. September ins Wahl-Lokal wählen. Oder man benutzt die Rück-Seite von der Karte: So kann man die Wahl-Zettel für die Brief-Wahl bestellen.
Brief-Wahl bedeutet: Man füllt seinen Wahl-Zettel zuhause aus. Dann schickt man ihn mit der Post zum Wahl-Amt. So kann man wählen, ohne zum Wahl-Lokal zu gehen. Man muss aber rechtzeitig vorher daran denken, den Wahl-Zettel zu bestellen.
Bis alle Bürgerinnen und Bürger ihre Wahl-Benachrichtigung bekommen haben, kann es noch etwas dauern. Sie werden nach und nach verschickt.
Was bedeutet ...
Bundestags-Wahl
Bei einer Bundestags-Wahl wählen die Menschen das deutsche Parlament. Es heißt Bundestag. Im Bundestag sitzen Männer und Frauen. Sie machen die Gesetze für Deutschland. Bei der Wahl entscheiden die Bürger, welche Politikerinnen und Politiker im Bundestag sitzen sollen. Mit der 1. Stimme wählt man eine bestimmte Person. Mit der 2. Stimme wählt man eine Partei. Alle Stimmen werden gezählt. Die Partei mit den meisten Stimmen darf die meisten Abgeordneten schicken.
Stimm-Zettel
Ein Stimm-Zettel ist wichtig für eine Wahl. Auf einem Stimm-Zettel stehen die Namen von den Politikern, die bei der Wahl mitmachen. Auf dem Zettel stehen auch die Namen von den Parteien. Jeder Bürger kann in einem Kreis hinter den Namen ein Kreuzchen machen. Das heißt: Ich stimme für diesen Politiker. Ich stimme für diese Partei. Nach der Wahl sammeln Helfer die Zettel und zählen die Stimmen. Dann weiß man, wer gewonnen hat.