Es gibt zu wenige Studien-Plätze für Medizin an den Universitäten. Deshalb gibt es eine besondere Auswahl, wer das Fach studieren darf. Das Bundes-Verfassungs-Gericht in der Stadt Karlsruhe hat dazu ein Urteil gesprochen.
Für das Studien-Fach Medizin gibt es über 60.000 Bewerber, aber nur 11.000 Studien-Plätze. Deshalb werden die Medizin-Studien-Plätze zugeteilt. Das passiert nach besonderen Punkten. Einer davon ist die Abitur-Note. Die Richter haben jetzt gesagt: Das ist nicht gerecht. Denn das Abitur ist in jedem Bundes-Land anders. Das Bundesverfassungs-Gericht verlangt nun viele Änderungen bei der Vergabe von Medizin-Studien-Plätzen. Denn auch andere Sachen sind wichtig.
Die Richter sagen: Eine wichtige Sache ist zum Beispiel das Bewerbungs-Gespräch für eine Universität. Das heißt: Junge Menschen stellen sich persönlich bei den Universitäten vor. Die Professoren wollen in den Gesprächen herausfinden, wer geeignet ist. Das Bundes-Verfassungs-Gericht fordert jetzt: Die Universitäten in Deutschland brauchen einheitliche Regeln für diese Gespräche. Alle Bewerber müssen die gleiche Chance haben.
Was bedeutet ...
Bundes-Verfassungs-Gericht
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Universität
An einer Universität lernen Studenten und Studentinnen. Sie studieren zum Beispiel Medizin, Wirtschaft oder Geschichte. Das kurze Wort für Universität heißt Uni. Eine Uni ist eine Hoch-Schule. Auf eine Uni kann man gehen, wenn man mit der Schule fertig ist. Meistens braucht man für die Uni ein Abitur.