Die österreichische Regierung hat am Mittwoch beschlossen, nicht mehr alle aufzunehmen, weil sie meint, sie nicht alle gut versorgen zu können.
Mehr Flüchtlinge
Im vergangenen Jahr sind viel mehr Flüchtlinge zu uns nach Deutschland gekommen als in den Jahren davor. Menschen, die ihre Heimat verlassen, weil sie vor Krieg, Gewalt, Hunger oder Armut fliehen und darauf hoffen, hier ein besseres Leben zu führen. Aber nicht nur nach Deutschland kommen viele Flüchtlinge, sondern zum Beispiel auch nach Griechenland, Italien, Österreich oder Schweden.
Manche Länder überfordert
Es ist nicht immer leicht, diese vielen Flüchtlinge zu versorgen - ihnen einen Platz zum Wohnen zu geben, sie an einem Sprachkurs teilnehmen zu lassen. Die Regierungen und Behörden in manchen Ländern sagen, dass sie durch die große Zahl an Flüchtlingen überfordert sind. Österreich, unser Nachbarland im Süden, hat deshalb jetzt eine wichtige Entscheidung getroffen.
Asyl ist ein Grundrecht
Es gehört zu den Grundrechten von demokratischen Ländern wie Deutschland oder Österreich, dass Menschen, die in ihrer Heimat verfolgt werden, Zuflucht gewährt wird. Sie können dort Asyl beantragen, damit sie bleiben dürfen.
Weniger als halb so viele Flüchtlinge
Jetzt hat die österreichische Regierung aber beschlossen, nicht mehr alle Flüchtlinge aufzunehmen, die ins Land wollen. In diesem Jahr sollen weniger als halb so viele kommen dürfen wie vergangenes Jahr. In den kommenden vier Jahren sollen höchstens drei Flüchtlinge pro 200 Einwohner nach Österreich kommen.
Österreich will andere Länder aufrütteln
Der österreichische Bundeskanzler spricht von einer Notlösung, weil sein Land mit den vielen ankommenden Menschen überfordert sei. Damit wolle er die anderen Länder in Europa aufrütteln, sich um das Problem zu kümmern.
Auch bei uns in Deutschland gibt es eine Diskussion über eine solche Obergrenze für Flüchtlinge. Viele Politiker der bayrischen CSU sind dafür und auch einige der CDU, das ist die Partei von Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Bundeskanzlerin Merkel gegen Obergrenze