Wo Himbeere drauf steht, muss auch Himbeere drin sein. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Es ging bei dem Fall um einen Himbeer-Vanille-Tee, der weder Himbeere noch Vanille enthält.
Aromen aus Holzspänen
Eine Teepackung vor Gericht. Der Tee, um den es ging, heißt "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer". Auf der Packung sind Himbeeren und Vanilleblüten abgedruckt. Allerdings enthält der Tee überhaupt keine Himbeeren, und auch keine Vanille. Nicht mal natürliche Aromen davon sind enthalten, sondern nur Aromastoffe, die den Geschmack von Himbeeren und Vanille haben. Diese Aromen werden laut Verbraucherschützern aus Rohstoffen wie Holzspänen gewonnen.
Verpackung darf nicht in die Irre führen
Die Verbraucherschützer waren es auch, die gegen den Tee geklagt hatten, weil sie nicht wollen, dass die Menschen in die Irre geführt werden durch die Bilder und den Namen des Tees. Der Hersteller argumentierte, dass die Bilder und der Name nur auf die Geschmacksrichtung des Tees hinweisen sollen. Auf der Zutatenliste der Verpackung sei genau angegeben, was der Tee enthält, nämlich Hibiskus, Äpfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten, und die Aromen mit Himbeer- bzw. Vanillegeschmack.
Das Gericht hat aber entschieden: Was auf der Packung abgebildet ist, muss auch in der Packung drin sein. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist, wenn das gar nicht der Fall ist.