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德语课程:职业和工作4 - 找工作指南 Österreich

时间:2021-06-07来源:互联网 字体:[ | | ]  进入德语论坛
(单词翻译:双击或拖选) 标签: 职业 工作 Österreich
Ausländerinnen und Ausländer, die in Österreich arbeiten wollen, brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsbewilligung. Die Arbeitserlaubnis können sie beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger (Ausnahme bis 31.12.2013: Rumänen und Bulgaren) brauchen nur eine sogenannte Anmeldebescheinigung, wenn sie länger als drei Monate in Österreich bleiben und arbeiten wollen. Die Anmeldebescheinigung wird von der Aufenthaltsbehörde ausgestellt.
 
Sie brauchen keine Arbeitsbewilligung, wenn Sie ...
 
- die "Rot-Weiß-Rot-Karte" haben (für besonders qualifizierte Arbeitskräfte, gilt ein Jahr)
 
- die "Blaue Karte EU" haben (für ausländische Spitzenfachkräfte)
 
- einen "Daueraufenthalt-EG" bekommen haben (nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich)
 
- über einen "Niederlassungsnachweis" verfügen
 
- einen Befreiungsschein haben (Befreiungsschein für türkische StaatsbürgerInnen)
 
Diese österreichischen Beratungsstellen für Ausländerinnen und Ausländer helfen Ihnen in Ihrer Muttersprache weiter: www.ams.at.
 
Die Arbeitssuche ist in Österreich gleich wie in Deutschland (siehe oben).
 
Personen, die eine neue Arbeit suchen, melden sich beim Arbeitsmarktservice (AMS). Sie bekommen von dort Unterstützung. Wer in den letzten 2 Jahren mindestens 52 Wochen in Österreich gearbeitet hat, erhält maximal 20 Wochen Arbeitslosengeld. Wenn der oder die Arbeitslose danach immer noch keinen Job hat, bekommt er oder sie Notstandshilfe. Die Vermittler des AMS nehmen von den Arbeitssuchenden ein Profil auf und versuchen, einen passenden Job zu finden. 
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