Der Staat muss Recht und Gesetz schützen
Anderen Menschen Gewalt anzutun ist verboten. Man darf nicht einfach mit brutalen Mitteln seinen Willen durchsetzen und andere schädigen. Wenn man vom Gewaltmonopol des Staates spricht, meint man damit, dass nur der Staat Gewalt anwenden darf.
Polizei und Militär
Dieses Gewaltmonopol übt die Polizei aus, zum Beispiel um einen bewaffneten Bankräuber zu stoppen oder um Terrorakte zu verhindern. Im Kriegsfall gelten besondere Gesetze, auf deren Grundlage das Militär Gewalt ausüben darf.
Notwehr
Die Bürger dürfen nur in Ausnahmefällen Gewalt anwenden: wenn sie bedroht werden und in Notwehr handeln. Notwehr bedeutet, dass man keine andere Möglichkeit hatte sich zu verteidigen. Deshalb ist sie nicht strafbar.