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德国海员用语词典:H.-1
日期:2024-05-07 10:44  点击:234
h. s. a. m.
 
Haartuch, das, ist grobes, haarenes Tuch, das in der Gestalt von Läufern an Deck gelegt wird wenn man Geschosse mannt, damit möglichst jeder Stoß vermieden werde. Die sprachliche Erklärung muß mit zwei Wörtern rechnen, mit Haar in der Bedeutung Menschenhaar, Pferdehaar, und einem veralteten Haar das Flachs bedeutete, (in Flachshaar kommen die beiden zusammen). Doch ist Haartuch nicht von Flachs, sondern der Name Haar muß auch für Werg in Gebrauch gewesen sein, denn aus Werg war das härene Tuch ursprünglich gefertigt; englisch hards = Werg.[182]
 
Hackbord = Heckbord, s. Heck.
 
Hafen, der, kommt von haben = halten, ist also ein Ort wo das Schiff gehalten wird, ein (sicherer, bequemer) Halteort. Zu vergleichen ist das althochdeutsche hafjan, heffjan = heben, aufheben, Grundbedeutung: fassen, greifen, halten, behalten, lateinisch capere. So ist also Hafen = Topf dasselbe Wort, ein Gefäß, das etwas enthält. Auch Hof ist nahe verwandt, und ists also im Grunde ein Streit um des Kaisers Bart wenn darüber gestritten wird, ob ein Wort wie Marienhafe eigentlich Marienhof oder Marienhafen zu deuten sei. Die niederdeutsche Schreibweise ist Haven. Es war also eine Anerkennung des niederdeutschen Wesens der Seemannssprache als König Wilhelm I. befahl, den am 17. Juni 1869 nach ihm getauften neuen Kriegshafen Wilhelmshaven mit einem v zu schreiben. (Otfried, ein Mann aus Franken, in Weißenburg 868 seinen „Krist‟ schreibend, hat zuerst, und zwar nur im Inlaute, das v angewandt anstatt f).  —  Das englische harbour hat mit unserem Hafen nichts zu tun, ist vielmehr dasselbe wie das deutsche „Herberge‟, ein Platz, wo ein Heer sein Nachtlager aufschlug. Dagegen ist Kabel mit unserm Worte einer Abstammung. In der Edda hat das Wort hafn noch so sehr den Begriff haben und halten, daß es nicht nur Besitz („Habe‟) und Hafen, sondern auch die Schiffsmannschaft bedeutet, die Mannschaft die das Schiff enthält, skipshofn.  —  Das französische havre ist noch umstritten; die Aspiration deutet auf deutschen Ursprung. Da aber ein spanisches und portugiesisches abra = Hafen vorhanden ist, so ist man hierfür auf das keltische aber in Ortsnamen zurückgegangen, welches Flußmündung, auch das Zusammentreffen einer solchen mit einem Hafen bedeutet. Es wäre aber noch eher denkbar, daß die Spanier das ihnen ohnehin ungelegene h einfach fallen ließen.
 
Hafengeld, das, ist eine an den Staat zu entrichtende Abgabe, die, je nach ihrer Größe verschieden, ein und ausgehenden Schiffen für Benützung der Einrichtungen, als da sind Bollwerke, Kajen, Bojen, Tonnen, Leuchtfeuer eines Hafens, berechnet werden.
 
Hafenkapitän, der, ist der Offizier, gewöhnlich ein zur Disposition gestellter Seeoffizier, der die Aufsicht über den Hafen hat, der auch besonders die Ordnung und Reihenfolge der im Hafen liegenden Schiffe bestimmt, das Aus- und Einlaufen regelt, die Arbeiten beim Durchschleusen und überhaupt den ganzen [183]Schleusenbetrieb leitet, die Deiche im Auge zu halten, bei Sturmfluten auf seinem Posten zu sein hat u. dergl. Wo es sich nicht um einen Kriegshafen handelt, heißt der entsprechende Beamte Hafenmeister.
 
Hafenwache, die. 1. Die Wache die an Bord der Kriegsschiffe im Hafen gegangen wird im Gegensatz zur Seewache, zwar länger wie diese, nämlich einen ganzen Tag dauernd, aber nicht so verantwortungsvoll und daher minder anstrengend. 2. Die Hafenpolizei, ihr Wachthaus am Hafen und ihr Polizeiboot auf dem Hafen.
 
Hafenzeit, ist die Zeit zu der ein bestimmter Hafen Hochwasser hat. „Die Verzeichnisse der bekannten Hafenzeiten geben unmittelbar nur die Zeitpunkte des Hochwassers an Neu- und Vollmondstagen. Für die übrigen Tage müssen also im erforderlichen Falle die Tidestunden durch Rechnung gefunden werden. Der Hauptpunkt dieser Rechnung ist die tägliche Verspätung des Mondes, d. h. der Zeitunterschied zwischen seiner Kulmination und derjenigen der Sonne, weil sich demgemäß ... auch die Tidestunden ändern. Die genaue Berechnung kann nur mit Hülfe nautischer Kalender oder astronomischer Ephemeriden geschehen.‟ (Bobrik, Seefahrtskunde I 161.) 

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