Als Außenhandel wird der Teil des Handels bezeichnet, der Güter (Waren und Dienstleistungen) über die nationalen
Grenzen eines Landes importiert bzw. exportiert.Meistens wird der Begriff Außenhandel nur auf den Warenhandel bezogen, die Inanspruchnahme inländischer Dienstleistungen durch Ausländer bzw. die ausländischer Dienstleistungen durch Inländer werden dann also nicht mit einbezogen. Der Warenhandel wird auch als sichtbarer Handel, der Dienstleistungshandel als unsichtbarer Handel bezeichnet.
Je nachdem, ob eine inländische Außenhandelsunternehmung in Anspruch genommen wird, kann der Außenhandel
in direkten und indirekten Außenhandel unterschieden werden. Der direkte Außenhandel bezeichnet den Außen
handel ohne Inanspruchnahme eines inländischen Außenhandelsunternehmens,und der indirekte Außenhandel den
Außenhandel mit Einschaltung einer inländischen Außenhandelsfirma als Zwischenhändler. Dabei ist es für die Differenzierung nicht erheblich, ob ausländische Außenhandelsbetriebe eingeschaltet werden oder nicht. Anders
formuliert: ausländische Außenhändler können und müssen aber nicht unbedingt am Außenhandel beteiligt sein.
Träger des Außenhandels sind Importeure und Exporteure.Importeure sind sowohl Betriebe, die nicht grundsätzlich auf
Importgeschäfte ausgerichtet sind, als auch Einfuhrhändler,die zwischen dem ausländischen Verkäufer und dem
inländischen Hersteller oder Händler stehen. Exporteure sind sowohl Herstellerfirmen, die ihre Produkte selbst ins
Ausland exportieren, als auch Ausfuhrhändler, die zwischen dem inländischen Hersteller und dem ausländischen
Abnehmer stehen.
Grundformen des Außenhandels sind der Import, der Export und der Transithandel. Neben diesen Grundformen gibt es
auch noch einige Sonderformen des Außenhandels, die nicht eindeutig den Grundformen zugeordnet werden können.
Dazu zählen die Messen und Ausstellungen, die Ausschreibung, die Auktionen, das Warentermingeschäft, die
Kompensationsgeschäfte, der grenzüberschreitende Veredelungsverkehr,die Lizenzfertigung, die Direktinvestitionen,
die Kooperation und die Auslandsprojektgesellschaften.Im Außenhandelsgesetz (AHG) der VR China wird der
Außenhandel auch definiert, und zwar als die Ein- und Ausfuhr von Waren, die Ein- und Ausfuhr von Technologien
und der internationale Dienstleistungshandel.
Zur Vertiefung: Im AHG ist die Außenhandelskommission geregelt.Nach diesbezüglichen Bestimmungen des AHG können Organisationen oder Einzelpersonen, die keine Erlaubnis zum Betrieb des Außenhandels haben, können im Inland einen Außenhandelsbetreiber mit der vertretungsweisen Durchführung von Außenhandelsgeschäften beauftragen.
Der beauftragte Außenhandelsbetreiber handelt auf Rechnung eines anderen (des Auftraggebers) im eigenen Namen. Zur Regelung der beiderseitigen Rechte und Pflichten müssen Auftraggeber und Beauftragter einen Auftragsvertrag abschließen.
Im Außenhandel Chinas kennt man auch die Grundformen Import und Export. Neben diesen zwei Grundformen gibt es
auch weitere Betriebsformen des Außenhandels. Dazu zählen insbesondere die Verarbeitung angelieferten Materials, die
Bearbeitung nach Mustern, die Montage von gelieferten Teilen, die Kompensationsgeschäfte, die Koproduktion und
die Direktinvestitionen.
Zur Vertiefung: Bei der Verarbeitung angelieferten Materials liefert der ausländische Partner dem chinesischen Vormaterialien, die von diesem zu Endprodukten verarbeitet werden. Vom ausländischen Auftraggeber erhält der chinesische Partner dann die Fertigungskosten erstattet. Dabei sind folgende Formen möglich: a) der ausländische Partner liefert einen Teil der für die Verarbeitung der Exportwaren benötigten Materialien; b)der ausländische Partner liefert sämtliche Materialien, die für die Verarbeitung benötigt sind; c) der ausländische Partner liefert bestimmte
Einzelteile, die dann in chinesische Produkte eingebaut werden; d) der ausländische Partner liefert neben einem Teil oder der Gesamtheit der Vormaterialien auch noch die für die Be- und Verarbeitung benötigten Maschinen und Ausrüstungen. — Bei der Bearbeitung nach Mustern verarbeitet die chinesische Seite nach den von der ausländischen Seite
gelieferten Mustern. — Bei der Montage von gelieferten Teilen (Montagegeschäft) liefert der ausländische Unternehmer neben den Vormaterialien auch noch eine Montagestraße, deren Kosten dann von den Montagekosten abgezogen werden. — Bei der Koproduktion liefert der ausländische Unternehmer das Know-how, die Anlagen und Ausrüstungen und entsendet Personal für die technische Schulung, um für ihn Einzelteile und Zubehör für Maschinen oder ganze Aggregate
herzustellen. — Direktinvestitionen können in der VR China getätigt werden in Form a) eines Equity Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen);
b) eines Contractual Joint Ventures; und c) eines ausschließlich mit ausländischem Kapital betriebenen Unternehmens.