Die Prüfung für Postgraduierte bezieht sich auf die Prüfung der Hochschule, Universitäten und Forschungsinstitute zur Aufnahme der Postgraduierten. Sie ist in Magister- und Doktorprüfungen geteilt.
Die Magisterprüfung in China besteht aus einer schriftlichen Prüfung und persönlichen Gesprächen. Bei der schriftlichen Prüfung gibt es eine allgemeine Prüfung, bei der die Prüfungsaufgaben vom Bildungsministerium einheitlich erstellt werden und eine Notengrenze festgelegt wird. Wer sich beispielsweise für Sozialwissenschaften entschieden hat, muss die allgemeine Prüfung in Politik und Fremdsprache ablegen. Wer sich für Naturwissenschaften entschieden hat, muss die allgemeine Prüfung in Politik, Fremdsprache und Mathematik ablegen. Zudem gibt es eine Fachprüfung, bei der die Prüfungsaufgaben von den verschiedenen Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten selbst erstellt werden und eine Notengrenze festgelegt wird. Wer die Notengrenze erreicht, kann an persönlichen Gesprächen teilnehmen. Prüflinge mit besten Ergebnissen bei der schriftlichen Prüfung und den persönlichen Gesprächen werden in die Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten aufgenommen.
Die Doktorprüfung wird vor allem von Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten abgehalten. Wenn man Magisterdiplom hat und sich für das gleiche Studienfach wie beim Magisterstudium entscheidet, muss man die schriftliche Prüfung in nur 2 bis 3 Fächern ablegen und an den persönlichen Gesprächen teilnehmen. Ansonsten muss man neben den persönlichen Gesprächen auch noch die schriftliche Prüfung in 5 bis 6 Fächern ablegen.
Wegen kritischer Beschäftigungssituation in letzter Zeit hat die Zahl der Studenten, die sich zur Prüfung der Postgraduierten anmelden, rasch zugenommen, und weniger Prüflinge wurden aufgenommen. Im Zuge der Reform des Bildungssystems sind die Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstitute bei der Prüfung der Postgraduierten immer selbständiger geworden.