Das Hygiene- und Quarantäneamt der Volksrepublik China ist die vom Staatsrat der Volksrepublik China ermächtigte Gesetzvollstreckungsbehörde nach außen bezüglich der Hygiene und Quarantäne. Dieses Quarantäneamt und dessen untergeordneten Hygiene- und Quarantäneämter in allen Teilen des Landes sind bevollmächtigt, bei nach außen geöffneten Grenzhäfen gesetzgemäß Hygiene- und Quarantäneuntersuchungen des Gepäcks der Ein- und Ausreisenden vorzunehmen. Das Zollamt wird nach dem von diesen Hygiene- und Quarantäneämtern ausgestellten Überprüfungs- und Billigungsschein die Sondergüter durchlassen.
Das Gepäck und die Sachen, die von ein- oder ausreisenden Touristen und Mitarbeitern selbst mitgenommen oder aufgegeben werden und die Möglichkeit haben, Infektionskrankheiten auszubreiten, müssen von Hygiene- und Quarantäneämtern überprüft werden. Die Hygiene- und Quarantäneämter werden Lebensmittel, Getränke und Wasserprodukte aller Art, die aus Seuchengebieten stammen oder von Infektionskrankheiten verschmutzt sind, hygienemäßig behandeln oder vernichten. Dann werden sie eine Hygienebehandlungsbescheinigung ausstellen. Das Zollamt wird nach solcher Bescheinigung die Sachen durchlassen.
Die Menschen, die aus den Seuchengebieten von Gelbfieber gekommen sind, müssen bei ihrer Einreise den Hygiene- und Quarantäneämtern nachweisen, dass sie sich einer Vorbeugungsimpfung gegen Gelbfieber unterzogen haben. Wenn die Einreisenden kein solches Zeugnis vorlegen können, können die Hygiene- und Quarantäneämter eine 6-tägige Aufenthaltesüberprüfung bei ihnen seit deren Verlassen der Seuchengebiete veranlassen oder ihnen eine Vorbeugungsimpfung verpassen. Außerdem ist es möglich, die Einreisenden unter Quarantäne zu stellen, bis das Zeugnis zur Vorbeugungsimpfung gegen Gelbfieber in Kraft tritt.
Verkehrsmittel, Menschen, Lebensmittel, Trinkwasser und andere Sachen bei Ein- und Ausreise sowie Insekten und Tiere, die Krankheiten übertragen können, gelten als Überwachungsgegenstände für Infektionskrankheiten.
Die Hygiene- und Quarantäneämter werden die Einreise der Ausländer verbieten, die offensichtlich an AIDS, Geschlechtskrankheiten, Lepra, Geisteskrankheiten und ansteckender Lungentuberkulose leiden.