[der] unz.
① 联邦主义
② 联邦制度
Kurz & knapp
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Die Bundesländer sind kleine Staaten, die gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland bilden. Jedes Bundesland hat ein Parlament. Die politische Macht in Deutschland ist aufgeteilt: In manchen Bereichen ist die Bundesregierung zuständig, in anderen Bereichen sind es die Bundesländer. Die Außenpolitik wird zum Beispiel von der Bundesregierung gemacht. Und wenn es um Schule und Ausbildung geht, kümmern sich die Bundesländer darum. Die Bundesländer findest du auf der Karte. Dein Bundesland ist auch dabei.
Zusammenschluss mehrerer Staaten
Deutschland ist ein Bundesstaat. So bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Bei uns nennt man die einzelnen Staaten "Bundesländer", das sind zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Bayern. Es gibt insgesamt 16 Bundesländer, darunter auch die sogenannten Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen.
Die Macht ist geteilt
Die politische Macht in Deutschland wird aufgeteilt zwischen dem Gesamtstaat (man spricht oft von dem "Bund") und den Bundesländer. Der Gesamtstaat ist unter anderem für die Außenpolitik verantwortlich. Die Bundesländer bestimmen über die Organisation der Polizei oder auch die Schulpolitik. Daher kann es vorkommen, dass eine Abschlussprüfung in Bayern anders bewertet wird als in Mecklenburg-Vorpommern. Die Aufgabenverteilung dieser beiden politischen Ebenen - Bund und Länder - ist im Grundgesetz geregelt. Die politischen Vertreter der Bundesländer bilden den Bundesrat.
Begriffserklärung "Föderalismus"
Die Machtverteilung zwischen Bund und Bundesländern, wie wir sie beschrieben haben, nennt man "Föderalismus". Der Begriff kommt vom lateinischen Wort "foedus", das heißt "Bündnis", "Staatsvertrag".