[die] -n
① (农村)公有地
② [史]阿里明达(中古初期日耳曼部族公社的公共土地,森林,河流等)
Begriffserklärung
Allmende ist ein sehr alter Begriff aus dem Recht. Unter "Allmende" versteht man seit dem Mittelalter nutzbares Land, das zu einem Dorf gehört. Es darf von den Bauern des Dorfes als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Jeder darf dort also beispielsweise seine Kühe grasen lassen. Im Mittelalter gab es in vielen Gegenden dörfliche Allmenden. Heute gibt es sie nur noch in den Alpengebieten und in Teilen Bayerns.
Wissensallmende
Der Begriff "Allmende" wird auch immer wieder auf andere Bereiche übertragen, die nichts mit Landwirtschaft zu tun haben. Sehr aktuell modern ist der Begriff „Wissensallmende“. Damit meint man den Zugang und die Verwendung von freier Computersoftware.
Schreibweise
Übrigens gibt es für den Begriff "Allmende" auch die Schreibweise mit einem "l", also "Almende".